Branche:
Lebensmittelverarbeitung
Anwendung:
Frühstücksbackwaren mit Zuckerguss
Produkt:
Für die Lebensmittelverarbeitung zugelassener Kopfabstreifer FGP
Ziele:
Bandlebensdauer verlängern
Zuckerguss vom Band entfernen
Wartungskosten und Stillstandzeit verkürzen
Angaben zur Förderanlage:
130 cm breite Urethan-Bänder mit Endlosverbindung
2,5 cm-Messerkante mit 7,3 cm Trommel
Problem:
Der Zuckerguss auf Frühstücksbackwaren stellte ein größeres ein Rücktragproblem bei einem führenden Lebensmittelproduzenten dar. Der Zuckerguss haftete am Band, an Rollen und anderen Förderanlagenkomponenten. Die Ablagerungen führten zu einem Bandlauffehler und die abrasive Eigenschaft des Zuckers im Zuckerguss führte zu vorzeitigem Verschleiß des Bands und der Förderanlage. Die klebrige Eigenschaft des Zuckergusses stellte ein Reinigungsproblem für die Wartungsmannschaft dar. Der selbst hergestellte Bandabstreifer arbeitete nicht effektiv und das Unternehmen musste seine Bänder wegen der Beschädigung alle zwei Wochen austauschen.
Lösung:
In der Hoffnung nicht alle paar Wochen neue Bänder kaufen zu müssen, aber auch die Stillstandzeit für das Wechseln der Bänder zu verringern, entschied der Produktionsleiter, den lebensmitteltauglichen Kopfabstreifer FGP von Flexco auszuprobieren. Der gute Kontakt zwischen Abstreifblatt und Förderband und das einfache Einstellen der Spannung machten den FGP zu einer logischen Wahl. Außerdem kann der Abstreifer zum regelmäßigen Reinigen und Desinfizieren in weniger als einer Minute auseinander gebaut werden.
Ergebnis:
Der Produktionsleiter ist mit der Leistung und der einfachen Wartung des Abstreifers sehr zufrieden. Der Abstreifer FGP verlängert die Standzeit des Bands, weil der Rücktrag entfernt wird, der sich anderenfalls an Rollen und anderen Förderanlagenkomponenten ablagern würde, was zu übermäßigem Verschleiß und Bandlauffehlern führte. Das Wartungsteam findet die Einrast-Konstruktion des Abstreiferblatts als angenehm, weil deswegen der Abstreifer zum Reinigen, Desinfizieren und zum Blattwechsel nicht ausgebaut werden muss.